Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV)
- Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV)
Spitzenverband der ländlichen und gewerblichen Genossenschaften in Deutschland, der durch die Zusammenführung beider Genossenschaftsorganisationen 1972 entstanden ist.
- 1. Organisation: Er ist der Dachverband der drei Bundesverbände (⇡ Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V. (DRV) und des Zentralverbandes Gewerblicher Verbundgruppen (ZGV)). Als Mitglieder des DGRV treten neben den drei Bundesverbänden die genossenschaftlichen Regionalverbände, die Fachprüfungsverbände, die genossenschaftlichen Bundeszentralen, die auf Bundesebene tätigen Spezialinstitute wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall, R+V Versicherungsgruppe und die Genossenschaftlichen Zentralbanken (⇡ DZ-Bank, WGZ-Bank) auf. Die Willensbildung im DGRV ist demokratisch organisiert. Sie wird von „unten nach oben“ über die Delegiertenversammlung, den Verbandsrat, das Präsidium und den Vorstand des DGRV vollzogen.
- 2. Ziel: Förderung und Vertretung der gemeinsamen Interessen der Genossenschaftsverbände, Genossenschaftsunternehmen und aller genossenschaftlichen Einrichtungen. Er nimmt v.a. die Interessen im wirtschafts-, rechts-, steuer- und bildungspolitischen Bereich wahr. Zu Beginn des Jahres 2003 vertritt er die Interessen von knapp 5.680 Genossenschaften mit einer Mitgliederzahl von 16,3 Mio. natürlichen und juristischen Personen. Als Spitzenverband hat er Prüfungsrecht auf Bundesebene nach dem GenG, wobei seine Prüfungsaktivität im genossenschaftlichen Verbund auf Bundeszentralen, Zentralgeschäftsanstalten in der Rechtsform der eG und auf die Verbände ausgerichtet ist. Nach der DGRV-Satzung haben sich alle seine Mitglieder seiner Prüfung zu unterziehen, wobei er eine eigene Prüfungsabteilung unterhält, die eng mit der Deutschen Genossenschafts-Revision Prüfungsgesellschaft GmbH zusammenarbeitet. Besondere Aktivitäten entwickelte der DGRV im Bereich der Aus- und Weiterbildung – einem bereits von ⇡ Schulze-Delitzsch und ⇡ Raiffeisen geförderten Tätigkeitsbereich – wofür er auf Bundesebene die Akademie Deutscher Genossenschaften (ADG) beauftragt hat.
- Weitere Informationen unter www.dgrv.de.
Lexikon der Economics.
2013.
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